Logo Siedlerverein Lützschena e.V.

Siedlerverein Lützschena e.V.
- Vorstand -

Auf der Höhe 12 a
04159 Leipzig
Deutscher Siedlerbund e.V.
Gesamtverband für Haus- und Wohneigentum
Herr Alfons Löseke, Präsident

Neefestraße 2 a
53115 Bonn

Datum:  06.06.2004

Sehr geehrter Herr Präsident,

wir möchten Sie im Namen des Vorstands unseres Siedlervereins sehr dringlich bitten, in einer der nächsten Ausgaben der Verbandszeitschrift Antworten auf nachfolgende Fragen zu veranlassen:

    1. Inwieweit kann selbstgenutztes Wohneigentum durch die Regelungen zum sogenannten ALG II  absehbar gefährdet werden?
    2. Ist der Deutsche Siedlerbund bereit, allen seinen Einfluss für eine perspektivische Sicherung des selbstgenutzten Wohneigentums geltend zu machen?

Wir würden es begrüßen, wenn sich zur ersten Frage ein ausgewiesener Rechtsexperte oder auch das zuständige Ministerium äußern würde. Die zweite liegt möglicherweise in Ihrer besonderen persönlichen Zuständigkeit, bzw. in der des DSB-Präsidiums.

Begründung:

Zu 1.

In einem guten halben Jahr sollen die Regelungen für das ALG II wirksam werden. Kein Normalbürger kennt bisher die genauen Modalitäten. Unsicherheiten und Ängste breiten sich aus.

In unserem Umfeld haben in den letzten 15 Jahren viele junge und initiativreiche Familien gebaut bzw. Wohneigentum erworben. Das Aufbringen des Eigenkapitals war oft kompliziert und hat alle Rücklagen abgefordert. Es wurden hohe Kredite aufgenommen. Dabei vertraute man auf einen Wirtschaftsaufschwung und zumindest in die Sicherheit der eigenen Arbeitsstellen. In dieser Zeit sind aber gerade letztere in erheblichem Maße weggebrochen.  Besonders in den neuen Bundesländern kann es sehr schnell geschehen, dass auch der zweite Verdiener seine Arbeitsstelle längerzeitig verliert. Ein Jahr ALG I ist dann schnell vorbei, und es steht die Frage nach der Beantragung von ALG II – was möglicherweise die vorherige Veräußerung selbstgenutzten Wohneigentums voraussetzen könnte.

Zu 2.

Nach der Wende haben sich Siedlervereine in den östlichen Bundesländern für den Kauf des mit einer „Nutzungsurkunde“ ausgestatteten Grund und Bodens von Eigenheimen stark gemacht und dadurch Mitglieder gewonnen.  Sie hatten den Eindruck, im DSB einen starken Lobbyisten zu haben.

Bedauerlicherweise ging der Schutz des selbstgenutzten Wohneigentums durch das seinerzeitige Reichsheimstättengesetz vor einigen Jahren verloren. Das war eine herbe Enttäuschung. Nunmehr befürchten nicht wenige hierzulande eine Enteignungswelle im Zusammenhang mit aktuellen oder künftigen Regelungen zum ALG II u.ä.m.

Da es sich wiederum um eine existentielle Frage handelt, ist die Annahme sicher nicht übertrieben, dass das Schicksal zahlreicher Mitgliedschaften und auch von Siedlervereinen davon abhängt, dass der DSB öffentlich und wirksam neue Sicherungen gegenüber jetzigen und künftig zu erwartenden Begehrlichkeiten durchsetzt. Die Glaubwürdigkeit nicht nur zahlreicher Veröffentlichungen der Verbandszeitschrift bezüglich eigengenutzten Wohneigentums hängt in hohem Maße davon ab.

Wir würden es begrüßen, wenn Sie sich in einem offenen Brief mit der Aufforderung zu einer entsprechenden Gesetzesinitiative an Frau Merkel und Herrn Müntefering wenden. Die Unterstützung der Bundestagsabgeordneten, die dem DSB angehören, könnte dabei sicher förderlich sein.

Wir würden es ferner begrüßen, wenn Sie eine derartige Initiative von Anfang an durch eine Pressekampagne begleiten würden.

Wir erlauben uns unsererseits, diesen an Sie gerichteten Brief auf unserer Website zu veröffentlichen und eine Kopie an den Sächsischen Landesverband Siedler e.V. zu senden.

Ihrer Antwort sehen wir erwartungsvoll entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Werther                                                          Prof. Dr. Wolfgang Weiler

1. Vorsitzender                                                           2. Vorsitzender


Zur Antwort