Inhalt und Ergebnisse der 27. öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln vom 15. Januar 2007

Die Ortsvorsteherin, Frau Ziegler, begrüßte die Mitglieder des Ortschaftsrates sowie die anwesenden Gäste zur Ortschaftsratssitzung. Sie stellte fest, dass der Ortschaftsrat beschlussfähig ist. Die Tagesordnung wurde mit Veränderungen bestätigt.

Der ursprünglich vorgesehene Tagesordnungspunkt zur Beratung von Schwerpunkten im Straßen- und Brückenbau wurde vertagt, da einerseits durch die Stadtverwaltung eine Teilnahme nicht abgesichert werden konnte, eine Informationsveranstaltung für die Ortschaftsräte erst für den 31.01.2007 angesetzt ist und außerdem durch das Büro für Ratsangelegenheiten ein Änderungspapier avisiert wurde.

Protokollkontrolle

Frau Ziegler berichtete über die noch offenen Punkte aus den vorangegangenen Protokollen:

Bürgerfragestunde

Lärmschutz für Siedlungen im Bereich Bahnstrecke Güterring Nord; Einreicher: Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen

Vortragender war hier der Landtagsabgeordnete, Herr Weichert:

Nach Streckensanierung haben der Verkehr und der Lärm stark zugenommen. Es gründete sich eine Bürgerinitiative gegen den Lärm. Aus dem Bereich der Ortschaft Lützschena-Stahmeln arbeitet dort Herr Helmut Werther aktiv mit.

Lärmmessungen haben ergeben, dass der Lärm tags mit 80 db und nachts mit 70 db weit über den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten und den Empfehlungen des Umweltministeriums liegt. Die Deutsche Bahn verweist sowohl auf den Bestandsschutz als auch auf den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Strecke. Die Bürgerinitiative reklamiert für die Bürger aber auch Bestandsschutz für Lebensqualität.

Der vorliegende Antrag fordert für die Streckenteile, wo noch keine Planfeststellung erfolgte, die Berücksichtigung ihrer Erkenntnisse und Forderungen. Für die planfestgestellten Bereiche sollte eine Überprüfung der Planfeststellungen in Punkto Lärm erfolgen. Ein Verwaltungsstandpunkt liegt zum Antrag noch nicht vor.

Der Ortschaftsrat LST unterstützt einstimmig den vorliegenden Antrag und fordert die Maßnahmen und Überprüfungen auch auf das Gebiet der Ortschaft auszudehnen.

Votum: 6/0/0

Beratung Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. E-209 "Güterverkehrszentrum Nord II", Stadtbezirk Leipzig Nordwest, Ortschaft Lützschena-Stahmeln

Zu diesem Tagesordnungspunkt waren der Abteilungsleiter, Herr Krug, und der zuständige Planer für Ausgleichsmaßnahmen, Herr Klinger, anwesend. Herr Krug stellte die zum Aufstellungsbeschluss erarbeitete Planung vor. Danach ist eine Fläche von 2,7 ha nördlich der Poststraße, die derzeit als Ausgleichsfläche ausgewiesen ist, zur Bebauung vorgesehen. Es ist deshalb dafür eine doppelte Fläche auszugleichen. Es gibt einen konkreten Interessenten für die Ansiedlung eines Nutzfahrzeugservices.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig wird derzeit fortgeschrieben. Für den betroffenen Bereich existiert kein gültiger Flächennutzungsplan. Die jetzt vorgesehenen Ausgleichsflächen befinden sich nördlich der B-Plangrenze, südlich der Autobahn als langgezogener Streifen. In der Diskussion wurde vom Ortschaftsrat deutlich gemacht, dass es schwer nachvollziehbar ist, ausgerechnet auf dieser Ausgleichsfläche eine Firma anzusiedeln. Herr v. Truchseß führte aus, dass sich die Ortschaft vorrangig Ausgleichsmaßnahmen zwischen den bewohnten Gebieten von Lützschena-Stahmeln und dem Güterverkehrszentrum, beispielsweise südlich der S-Bahnlinie Leipzig-Halle, wünscht, um die Lebensqualität in der Ortschaft zu erhalten.

Nach ausführlicher Diskussion, in der auch auf die weitere Beteiligung des Ortschaftsrates im Planverfahren hingewiesen wurde, beschloss der Ortschaftsrat:

Der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln stimmt dem Aufstellungsbeschluss unter der Prämisse zu, dass der ökologische Ausgleich vollständig und zeitnah im Bereich der Ortschaft Lützschena-Stahmeln erfolgen muss. Auf die in der Sitzung vorgestellten Ausgleichsflächen zwischen ICE Strecke und Geltungsbereich des B-Planes wird Bezug genommen.

Votum: 5/0/1

Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Zuwegung zum S-Bahn-Haltepunkt Leipzig-Lützschena

Im Dezember war der Ortschaftsrat überrascht, aus der Presse von diesem Beschluss zu erfahren, ohne dass er an der Bearbeitung dieser Planphase beteiligt war. Es ist festzustellen, dass im Verfahren des B-Planes Güterverkehrszentrum Quartier C festgelegt ist, dass ein Verkehr vom GVZ nach Süden sowohl über den Radefelder Weg, als auch über die Bahnstraße zur Vermeidung von Schleichverkehr dauerhaft verhindert wird.

Der vorliegende Bau- und Finanzierungsbeschluss sieht jedoch lediglich eine Beschilderung zur Verhinderung von Durchgangsverkehr vor. Diese wird vom Ortschaftsrat nach wie vor als unzureichend angesehen, wie auch andere Beispiele in der Stadt Leipzig zeigen.

Ein Termin der Ortsvorsteherin bei Herrn zu Nedden vom Tiefbauamt vor dieser Sitzung, wurde leider von ihm verschoben. Das Tiefbauamt zieht sich auf den Beschluss der Dienstberatung beim Oberbürgermeister zurück.

Der Ortschaftsrat stellt mehrheitlich fest:

Sonstiges


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